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   VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454   

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https://dejure.org/2010,71013
VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454 (https://dejure.org/2010,71013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2010 - 2 CS 10.454 (https://dejure.org/2010,71013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 2 CS 10.454 (https://dejure.org/2010,71013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; "erdrückende" Wirkung; Verschattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (235)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454
    Denn welche Anforderungen sich aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Einzelfall ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits in der jeweiligen Situation der benachbarten Grundstücke zuzumuten ist (BVerwG v. 25.2.1977 BVerwGE 52, 122/126 = BayVBl 1977, 639).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454
    Dies rechtfertigt jedoch grundsätzlich nicht die Annahme einer "erdrückenden" Wirkung (vgl. hierzu schon BVerwG v. 13.3.1981 DÖV 1981, 672).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454
    Die Wertungen, die den landesrechtlichen Abstandsvorschriften in Bezug auf die Sicherung einer ausreichenden Belichtung und Besonnung von Nachbargrundstücken zugrunde liegen, bieten auch Anhaltspunkte für die Zumutbarkeit im Städtebaurecht (BVerwG v. 6.12.1996 NVwZ-RR 1997, 516).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454
    Der Verwaltungsgerichtshof teilt nach einer einem Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG v. 24.2.2009 NVwZ 2009, 581) die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass die Antragsteller durch die von ihnen bekämpfte Baugenehmigung nicht in ihren durch das öffentliche Recht geschützten Belangen als Grundstücksnachbarn beeinträchtigt werden.
  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    Für die Annahme einer "abriegelnden" bzw. "erdrückenden" Wirkung eines Nachbargebäudes ist grundsätzlich kein Raum, wenn der Baukörper des Bauvorhabens nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes, was insbesondere gilt, wenn die Gebäude im dicht bebauten innerstädtischen Bereich liegen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 05.12.2012 - 2 CS 12.2290 -, juris; Beschl. v. 11.05.2010 - 2 CS 10.454 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 06.10.2016 - 3 K 44/16 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

    Ein Vorhaben übt grundsätzlich dann erdrückende bzw. einmauernde Wirkung gegenüber dem Nachbarn aus, wenn es in Höhe und Volumen ein Übermaß besitzt und auch nicht annähernd den vorhandenen Gebäuden gleichartig ist (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris; BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - juris; B.v. 28.9.2010 - 2 CS 10.1760 - juris).
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.1250

    Neubau eines innerstädtischen Wohnhauses verletzt keine Nachbarrechte

    Für die Annahme einer "erdrückenden" Wirkung eines Nachbargebäudes besteht insofern grundsätzlich schon dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - Rn. 5; B.v. 5.12.2012 - 2 CS 12.2290 - juris Rn. 9; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 14; B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 30).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn beide Gebäude im dicht bebauten städtischen Bereich liegen (vgl. BayVGH, v. 20.4.2010 - 2 ZB 07.3200 - juris Rn. 3; B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - juris Rn. 5; U.v. 7.10.2010 - 2 B 09.328 - juris Rn. 22; B.v. 5.12.2012 - 2 CS 12.2290 - juris Rn. 9).

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